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Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung
Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung
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"Viele Arzneimittel, die in der Palliativversorgung regelmäßig therapeutisch angewendet werden, sind Betäubungsmittel (z.B. Opioide).
Auch Betäubungsmittel (BtM) mit breiter klinischer Anwen- dung bergen die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung, so dass eine Abzweigung zu illegalen Zwecken so weit als möglich verhindert werden muss. Aus diesem Grund unter- liegen sie den betäubungsmittelrechtlichen Regelungen,
die sich bezüglich der Palliativversorgung vor allem aus dem Betäubungsmittelgesetz 1 (BtMG) und der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung 2 (BtMVV) ergeben.
Die häufigsten Fragen, die in der Praxis der Palliativ- versorgung auftauchen, betreffen die BtMVV.
Nachfolgend werden für die tägliche Praxis relevante Fragen beantwortet. Das Flussdiagramm zu Beginn dieses Leitfadens soll dem Leser die Orientierung erleichtern."
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
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